Was ist ein Nachunternehmer?

Ein Nachunternehmer wird von einem Hauptauftragnehmer mit einem abgegrenzten Teil der Bauleistung beauftragt. Leistungsumfang, Qualität, Termine und Vergütung regelt der Nachunternehmervertrag.

Nachunternehmer übernehmen häufig spezialisierte Leistungen, zum Beispiel Elektro-, Sanitär-, Fassaden-, Maler- oder Ausbauarbeiten. Ihr Vertrag besteht in der Regel mit dem Hauptauftragnehmer und nicht direkt mit dem Bauherrn.

Was muss abgestimmt werden?

  • genauer Leistungsumfang und Schnittstellen zu anderen Gewerken;
  • Pläne, Ausführungsvorgaben und Qualitätsanforderungen;
  • Termine, Zugang, Logistik und Baustellenregeln;
  • Aufmaß, Dokumentation und Abrechnung;
  • Änderungen, Nachträge, Mängel und Abnahme.

Der Hauptauftragnehmer bleibt im Rahmen seiner eigenen Vertragspflichten für die Koordination des Gesamtprojekts verantwortlich. Der Nachunternehmer bleibt für die vertragsgemäße und termingerechte Ausführung seiner Leistung verantwortlich.

Klare Anweisungen, aktuelle Unterlagen und nachvollziehbare Freigaben reduzieren Schnittstellenkonflikte. Der Nachunternehmervertrag sollte zu den Pflichten aus dem übergeordneten Werkvertrag passen.

Fragen zum Begriff

Häufige Fragen