Was ist ein Werkvertrag?

Ein Werkvertrag verpflichtet den Auftragnehmer zur Herstellung eines vereinbarten Erfolgs und den Auftraggeber zur Zahlung der Vergütung. Leistungsumfang, Qualität, Preis, Termine und Abnahme sollten eindeutig sein.

Beim Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer einen vereinbarten Erfolg, zum Beispiel ein fertiges Bauteil, eine Installation oder eine Sanierung. Der Auftraggeber schuldet die vereinbarte Vergütung. Maßgeblich sind der konkrete Vertrag und das anwendbare Recht.

Wichtige Inhalte

  • Leistungsumfang: Pläne, Beschreibungen, Ausschlüsse und Schnittstellen.
  • Qualität: verlangte Eigenschaften, Standards und Nachweise.
  • Preis: Pauschale, Einheitspreise oder Stundenlohnarbeiten sowie Zahlungsbedingungen.
  • Termine: Beginn, Meilensteine, Fertigstellung und Umgang mit Verzögerungen.
  • Änderungen: Beauftragung, Preisbildung und Freigabe von Nachträgen.
  • Abnahme und Mängel: Prüfverfahren, Vorbehalte, Behebung und Gewährleistung.

Klare Vertragsunterlagen und schriftlich dokumentierte Entscheidungen reduzieren Missverständnisse. Nach Fertigstellung sollten die Beteiligten das Ergebnis in einem Abnahmeprotokoll festhalten.

Bei einem konkreten Projekt oder Streitfall ist eine Beratung zum anwendbaren Recht sinnvoll.

Fragen zum Begriff

Häufige Fragen